KSVG
Künstlersozialversicherungsgesetz
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Informationen
Ausfertigungsdatum27.01.1981
FundstelleBGBl I 1981, 705
VersionZuletzt geändert durch Art. 5a G v. 22.3.2024 I Nr. 101
Änderung durch Art. 56 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 56 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Erster TeilSozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
- Erstes KapitelKreis der versicherten Personen
- Erster AbschnittUmfang der Versicherungspflicht
- Zweiter AbschnittAusnahmen von der Versicherungspflicht
- Erster UnterabschnittVersicherungsfreiheit kraft Gesetzes
- Zweiter UnterabschnittBefreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag
- Dritter AbschnittBeginn und Dauer der Versicherungspflicht, Verlegung des Tätigkeitsortes
- Vierter AbschnittKündigungsrecht
- Zweites KapitelBeitragszuschuß der Künstlersozialkasse
- Drittes KapitelAuskunfts- und Meldepflichten
- Viertes KapitelAufbringung der Mittel
- Erster AbschnittGrundsatz
- Zweiter AbschnittBeitragsanteile des Versicherten
- Erster UnterabschnittHöhe der Beitragsanteile
- Zweiter UnterabschnittBeitragsverfahren
- Dritter UnterabschnittErstattungen
- Dritter AbschnittKünstlersozialabgabe
- Erster UnterabschnittPersonenkreis
- Zweiter UnterabschnittBestimmungsgrößen
- Dritter UnterabschnittMelde- und Abgabeverfahren
- Vierter UnterabschnittErstattungen
- Vierter AbschnittZuschuß des Bundes
- Fünftes KapitelÜberwachung
- Sechstes KapitelBußgeldvorschriften
- Siebtes KapitelAnwendung des Sozialgesetzbuches
- Zweiter TeilDurchführung der Künstlersozialversicherung
- Dritter Teil
- Vierter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften