§ 1 KVHilfsmV
Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen
Von der Versorgung sind ausgeschlossen:
- 1.
- Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel;Knie- und Knöchelkompressionsstücke
- 2.
- Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)
- 3.
- Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten
- 4.
- Applikationshilfen für Wärme und Kälte
- 5.
- Afterschließbandagen
- 6.
- Mundsperrer
- 7.
- Penisklemmen
- 8.
- Rektophore
- 9.
- Hysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).
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