§ 31a KWKG 2023
Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Für die Erstellung eines Testats zur Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs im Sinn von § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
Fußnote(n):
(+++ § 31a: Zur Anwendung vgl. § 26 Abs. 1 KWKAusV +++)
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