§ 5 LA-EG-Saar

Währungsstichtag

Soweit in Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes auf den Währungsstichtag oder den 21. Juni 1948 Bezug genommen ist, tritt für im Saarland belegenes Vermögen und für im Saarland entstandene Kriegssachschäden an deren Stelle der 20. November 1947.

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