§ 5 LebensMAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik,
- 6.
- Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen,
- 7.
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
- Kundenberatung, Verkauf von Produkten,
- 10.
- Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
- 11.
- Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln,
- 12.
- Durchführen von Geschäftsverkehr,
- 13.
- Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung,
- 14.
- Verpacken und Aushändigen von Waren,
- 15.
- Präsentieren von Waren,
- 16.
- Umgang mit Waren, Fachberatung,
- 17.
- Herstellen von Gerichten.
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