1. Gesetze
  2. Bundesrecht Deutschland
  3. LMBVV

LMBVV

Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung

Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen

Informationen

Ausfertigungsdatum26.01.2023
FundstelleBGBl I 2023, Nr. 115, 2

Alle Normen


  • Abschnitt 1
    Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • § 1
    Anwendungsbereich
    § 2
    Begriffsbestimmungen

  • Abschnitt 2
    Anzeige des Inverkehrbringens
  • § 3
    Zuständige Behörde und Anzeige des Inverkehrbringens

  • Abschnitt 3
    Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
  • § 4
    Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
    § 5
    Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

  • Abschnitt 4
    Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
  • § 6
    Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
    § 7
    Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
    § 8
    Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln

  • Abschnitt 5
    Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • § 9
    Straftaten
    § 10
    Ordnungswidrigkeiten
    § 11
    Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung
    Anlage 1
    (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
    Anlage 2
    (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3)
© 2019-2025 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum