Anlage LMTAusbV 2000
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 118 - 120)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||||
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1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen | ||||||
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen | ||||||
d) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen | ||||||
e) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||||||
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | ||||
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären | ||||||
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | ||||||
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | ||||
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||||||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||||||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||||||
4 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |||||
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||||||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||||||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||||||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||||||
5 | betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Nr. 5) | a) | Betriebsanleitungen und -anweisungen anwenden | 4 | |||
b) | arbeitsbezogene Berichte anfertigen | ||||||
c) | Informationen beschaffen, bewerten und austauschen | 3 | |||||
d) | betriebliche Informationssysteme nutzen | 3 | |||||
e) | situationsgerechte Gespräche im Arbeitsumfeld führen und betriebliche Präsentationstechniken anwenden | ||||||
6 | Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 6) | a) | Bedeutung und Struktur des Qualitätsmanagements darstellen | 6 | |||
b) | rechtliche und betriebsbezogene Vorgaben des Qualitätsmanagements anwenden | ||||||
c) | Grundsätze und Vorschriften der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene anwenden | ||||||
d) | Proben nehmen und analytische Untersuchungen durchführen | 6 | |||||
e) | Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte auf Menge, Gewicht und Beschaffenheit prüfen | ||||||
f) | Verpackungsmaterialien prüfen | ||||||
g) | Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten | 6 | |||||
h) | Kontrollergebnisse dokumentieren und sichern | ||||||
7 | Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -Organisation (§ 3 Nr. 7) | a) | Arbeitsauftrag in Arbeitsschritte gliedern | 2 | |||
b) | Arbeitsmittel auswählen und Sicherungsmaßnahmen festlegen | ||||||
c) | Materialbedarf ermitteln, bestellen und annehmen | 2 | |||||
d) | Arbeitszeit und Personaleinsatz unter Berücksichtigung von Team- und Gruppenarbeit planen | 2 | |||||
e) | Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Gesamtarbeitsablaufs einrichten | 4 | |||||
f) | Arbeitsplatz technisch einrichten, Personal anforderungsgerecht einsetzen | ||||||
8 | Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten (§ 3 Nr. 8) | a) | Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe und Halbfabrikate unter wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten bereitstellen | 10 | |||
b) | Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe und Halbfabrikate nach Rezepturen für die Fertigung vorbereiten | ||||||
9 | Steuern von Produktionsprozessen (§ 3 Nr. 9) | a) | Produktionsmaschinen und -anlagen rüsten, in Betrieb nehmen und bedienen | 14 | |||
b) | Produktionsmaschinen und -anlagen umrüsten, in Betrieb nehmen und bedienen | ||||||
c) | Produktionsprozesse unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer und betriebsbezogener Vorschriften steuern und überwachen | 14 | |||||
d) | Störungen im Produktionsprozess feststellen und nach rechtlichen und betriebsbezogenen Vorgaben Maßnahmen ergreifen | 11 | |||||
10 | Bereitstellen und Einsetzen von Verpackungsmaterialien sowie Verpacken von Produkten (§ 3 Nr. 10) | a) | Verpackungsmaterialien und Fertigprodukte nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten bereitstellen | 14 | |||
b) | Verpackungsmaschinen und -anlagen rüsten, in Betrieb nehmen und bedienen | ||||||
c) | Verpackungsmaschinen und -anlagen umrüsten, in Betrieb nehmen und bedienen | 14 | |||||
d) | Verpackungstechniken anwenden | ||||||
e) | Verpackungsprozesse steuern und überwachen | 14 | |||||
f) | Störungen im Verpackungsprozess feststellen und nach rechtlichen und betriebsbezogenen Vorgaben Maßnahmen ergreifen | ||||||
11 | Lagern von Materialien und Produkten (§ 3 Nr. 11) | a) | Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte qualitätserhaltend nach | 10 | |||
b) | logistischen Gesichtspunkten lagern Verpackungsmaterialien ihren Eigenschaften gemäß lagern | ||||||
c) | Lagerbestandskontrollen durchführen | 3 | |||||
d) | Inventur durchführen | ||||||
12 | Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 3 Nr. 12) | a) | Geräte, Maschinen und Anlagen reinigen und pflegen | 6 | |||
b) | Maschinen und Anlagen begleitend warten | 4 | |||||
c) | Wartungspläne erstellen | 4 | |||||
d) | vorbeugende Wartung durchführen | ||||||
e) | Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen |
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