Anhang EV LuftVG
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet C Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
- 1.
- Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221),mit folgenden Maßgaben:
- a)
- b)
- Der Bundesminister für Verkehr wird ermächtigt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts Aufgaben nach § 31 Abs. 2, die von den in Artikel 3 genannten Ländern wahrzunehmen wären, auf andere Luftfahrtbehörden zu übertragen.
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