LuftVG
Luftverkehrsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum01.01.1922
FundstelleRGBl I 1922, 681
VersionNeugefasst durch Bek. v. 10.5.2007 I 698;
zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 409
Änderung durch Art. 9 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 3 G v. 23.10.2024 I Nr. 327 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 409
Änderung durch Art. 9 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 3 G v. 23.10.2024 I Nr. 327 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Erster AbschnittLuftverkehr
- 1. UnterabschnittLuftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal
- 2. UnterabschnittFlugplätze
- 3. UnterabschnittLuftfahrtunternehmen und -veranstaltungen
- 4. UnterabschnittVerkehrsvorschriften
- 5. UnterabschnittFlughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst
- 6. UnterabschnittVorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
- 7. UnterabschnittGemeinsame Vorschriften
- Zweiter AbschnittHaftpflicht und Schlichtung
- 1. UnterabschnittHaftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
- 2. UnterabschnittHaftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
- 3. UnterabschnittHaftung für militärische Luftfahrzeuge
- 4. UnterabschnittGemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
- 5. UnterabschnittSchlichtung
- Dritter AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften
- Vierter AbschnittLuftfahrtdateien
- Fünfter AbschnittÜbergangsregelungen