LuftVG
Luftverkehrsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum01.01.1922
FundstelleRGBl I 1922, 681
VersionNeugefasst durch Bek. v. 10.5.2007 I 698
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.7.2020 I 1655
Änderung durch Art. 1 G v. 14.6.2021 I 1766 (Nr. 32) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 1 G v. 5.7.2021 I 2287 (Nr. 40) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 131 G v. 10.8.2021 I 3436 (Nr. 53) ist berücksichtigt
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.7.2020 I 1655
Änderung durch Art. 1 G v. 14.6.2021 I 1766 (Nr. 32) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 1 G v. 5.7.2021 I 2287 (Nr. 40) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 131 G v. 10.8.2021 I 3436 (Nr. 53) ist berücksichtigt
Alle Normen
- Erster AbschnittLuftverkehr
- 1. UnterabschnittLuftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal
- 2. UnterabschnittFlugplätze
- 3. UnterabschnittLuftfahrtunternehmen und -veranstaltungen
- 4. UnterabschnittVerkehrsvorschriften
- 5. UnterabschnittFlughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst
- 6. UnterabschnittVorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
- 7. UnterabschnittGemeinsame Vorschriften
- Zweiter AbschnittHaftpflicht und Schlichtung
- 1. UnterabschnittHaftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
- 2. UnterabschnittHaftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
- 3. UnterabschnittHaftung für militärische Luftfahrzeuge
- 4. UnterabschnittGemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
- 5. UnterabschnittSchlichtung
- Dritter AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften
- Vierter AbschnittLuftfahrtdateien
- Fünfter AbschnittÜbergangsregelungen