§ 20 LwAnpG
Wirkungen der Eintragung
Die Eintragung des Zusammenschlusses in das Register hat folgende Wirkungen:
- 1.
- Das Vermögen jeder LPG geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf die übernehmende LPG über.
- 2.
- Die übertragende(n) LPG erlöschen (erlischt). Einer besonderen Löschung bedarf es nicht.
- 3.
- Die Mitglieder der LPG werden Mitglieder der übernehmenden LPG. Rechte Dritter an den Mitgliedschaftsrechten der LPG bestehen an den an ihre Stelle tretenden Mitgliedschaftsrechten der übernehmenden LPG weiter.
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