Anlage I LwAusbV 1995
(zu § 5)
(Fundstelle: BGBl. I 1995, S. 171 - 176)
Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1. | der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Nr. 1) | ||
1.1 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern |
b) | Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
c) | betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben | ||
d) | Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen | ||
1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären |
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen | ||
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen | ||
d) | Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen | ||
1.3 | Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes (§ 4 Nr. 1.3) | a) | soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten |
b) | bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit mitwirken | ||
c) | Aufgaben der landwirtschaftlichen und kommunalen Verwaltung beschreiben | ||
d) | bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken | ||
e) | für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen | ||
f) | Bedeutung beruflicher Wettbewerbe und landwirtschaftlicher Veranstaltungen begründen | ||
1.4 | Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (§ 4 Nr. 1.4) | a) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen |
b) | wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||
c) | Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen | ||
d) | Gefahren und Gefahrstoffe beschreiben | ||
e) | wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen | ||
f) | berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften anwenden | ||
g) | Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten | ||
h) | wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen | ||
1.5 | Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung (§ 4 Nr. 1.5) | a) | Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben |
b) | Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes bei der Landbewirtschaftung beschreiben | ||
c) | Einfluß der Landbewirtschaftung auf die Landschaft und Umwelt aufzeigen | ||
d) | bei Maßnahmen der Landschaftspflege mitwirken | ||
e) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer rationellen Verwendung aufzeigen | ||
f) | rationellen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben | ||
2. | Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung (§ 4 Nr. 2) | ||
2.1 | Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Nr. 2.1) | a) | Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten |
b) | Maschinen, Geräte und bauliche Anlagen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken | ||
c) | Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären | ||
d) | Kraftübertragungselemente beschreiben und Schutzvorrichtungen in ihrer Funktion erhalten | ||
e) | beim Umgang mit Anlagen, Maschinen und Geräten Arbeitssicherheit beachten | ||
f) | Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten | ||
g) | elektrische Anlagen, Schutzmaßnahmen und Sicherungen erklären | ||
2.2 | Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren |
b) | Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb, insbesondere bei Pflanzen, Tieren und technischen Prozessen, unter Einsatz der Sinne wahrnehmen, Veränderungen feststellen und Schlußfolgerungen ziehen | ||
c) | Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern und -broschüren, auswählen und sammeln | ||
d) | Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten | ||
2.3 | Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten (§ 4 Nr. 2.3) | a) | Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern |
b) | geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen | ||
c) | Daten für die Produktion feststellen, insbesondere Aufwandsmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Größe von Flächen schätzen und ermitteln | ||
d) | Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten | ||
e) | Arbeitsergebnisse kontrollieren | ||
2.4 | Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2.4) | a) | bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken |
b) | Preisangebote vergleichen | ||
c) | Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen | ||
d) | Tierbestände erfassen und Bestandsverzeichnis führen | ||
e) | Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen | ||
3. | Pflanzenproduktion (§ 4 Nr. 3) | ||
3.1 | Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit (§ 4 Nr. 3.1) | a) | Geländeformen als Standortfaktor beschreiben |
b) | Bodenbestandteile und Bodenart bestimmen sowie Bodenzustand und -fruchtbarkeit beschreiben | ||
c) | Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern | ||
d) | Bodenproben entnehmen | ||
e) | bei der Bodenbearbeitung mitwirken | ||
3.2 | Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen (§ 4 Nr. 3.2) | a) | Saat- und Pflanzgut beurteilen |
b) | bei der Vorbereitung und Durchführung von Aussaat und Pflanzung mitwirken | ||
c) | Dünger und deren Einsatzmöglichkeiten beschreiben und bei ihrer Ausbringung mitwirken | ||
d) | landwirtschaftliche Nutzpflanzen und deren Pflanzenteile bestimmen sowie den Verwendungszweck erläutern | ||
e) | bei der landwirtschaftlichen Produktion vorkommende Wildpflanzen nennen | ||
f) | Bestandsentwicklung beobachten und aufzeichnen | ||
g) | bei Pflegearbeiten mitwirken | ||
h) | Schäden an Pflanzen wahrnehmen und bei der Feststellung der Ursachen mitwirken | ||
i) | bei notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken | ||
k) | bei der Pflanzenproduktion den Umweltschutz berücksichtigen | ||
3.3 | Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte (§ 4 Nr. 3.3) | a) | bei der Ernte mitwirken |
b) | Erträge feststellen und vergleichen | ||
c) | Produkte nach Verwertbarkeit beurteilen | ||
d) | beim Transport und Einlagern von Erntegut mitwirken | ||
4. | Tierproduktion (§ 4 Nr. 4) | ||
4.1 | Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten (§ 4 Nr. 4.1) | a) | landwirtschaftliche Nutztierarten und -rassen sowie ihre Nutzung beschreiben |
b) | Körperteile von Tieren bestimmen | ||
c) | mit Tieren umgehen, insbesondere Tiere ansprechen, führen und bewegen | ||
d) | Vorgänge bei Brunst, Trächtigkeit und Geburt beschreiben | ||
e) | Grundfuttermittel bestimmen, ihre Qualität und Einsatzmöglichkeiten in der Fütterung beschreiben | ||
f) | Futtermittel und Zusatzstoffe sachgerecht lagern | ||
g) | Anforderungen an die tiergerechte Haltung beschreiben | ||
h) | Tiere tränken, füttern und pflegen | ||
i) | Stallungen und deren Einrichtungen reinigen und beim Desinfizieren mitwirken | ||
k) | Verhalten gesunder Tiere beschreiben, Verhaltensänderungen und typische Merkmale kranker Tiere feststellen | ||
l) | bei der Behandlung kranker Tiere mitwirken | ||
m) | bei der tierischen Produktion den Umwelt- und Tierschutz berücksichtigen | ||
4.2 | Nutzen von Tieren (§ 4 Nr. 4.2) | a) | bei der Nutzung von Tieren mitwirken |
b) | Leistungen von Tieren feststellen und vergleichen | ||
c) | bei der Vorbereitung von Tieren oder tierischer Produkte für die Vermarktung mitwirken | ||
d) | Anforderungen an den tiergerechten Transport beschreiben | ||
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung - Fertigkeiten und Kenntnisse im zweiten und dritten Ausbildungsjahr | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1. | der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Nr. 1) | ||
1.1 | die in § 4 Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes | die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1.2 | Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung (§ 4 Nr. 1.5) | a) | berufsbezogene Regelungen zum Umweltschutz, insbesondere zum Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden- und Naturschutzrecht, anwenden |
b) | Landschaft als Lebensgrundlage, insbesondere Feldraine, Böschungen und Hecken, erhalten; Landschaftspflegemaßnahmen durchführen | ||
c) | mit Energiearten und Materialien umweltschonend und kostensparend umgehen | ||
2. | Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung (§ 4 Nr. 2) | ||
2.1 | Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Nr. 2.1) | a) | Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit von Schlepper, Transportmitteln, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten prüfen |
b) | Vorschriften über das Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge im Straßenverkehr beachten | ||
c) | Sicherheitsrisiken bei den Arbeiten beachten und vorbeugende Maßnahmen treffen | ||
d) | Schlepper und Transportmittel, Maschinen und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen bedienen | ||
e) | Stalleinrichtungen überwachen und warten | ||
f) | Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen | ||
g) | Betriebsstoffe sach- und umweltgerecht lagern | ||
h) | Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten umweltgerecht und nach Plan durchführen | ||
i) | Rückstände von Produktions- und Betriebsmitteln umweltgerecht entsorgen | ||
k) | vorbeugende Instandhaltung, insbesondere durch Auswechseln von Verschleißteilen, durchführen | ||
l) | Reparaturen und Veränderungen an Gebäuden, Einfriedungen und Drainagen durchführen | ||
2.2 | Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Wetter beurteilen und Beobachtungen bei der betrieblichen Arbeit berücksichtigen |
b) | Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und umsetzen | ||
2.3 | Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten (§ 4 Nr. 2.3) | a) | Betriebsdaten erfassen, einordnen und beurteilen |
b) | Pläne, insbesondere für die Fruchtfolge, Düngung und für den Pflanzenschutz sowie für die Fütterung und Stallbelegung, erstellen | ||
c) | wirtschaftliche Faktoren, insbesondere Einsatz von Betriebsmitteln, Materialien, Zeit und Geld, bei der Organisation von Arbeitsabläufen berücksichtigen | ||
d) | Zeitpläne unter Berücksichtigung von Arbeits- und Produktionsschwerpunkten aufstellen | ||
e) | Planung und Vorbereitung von Produktions- und Arbeitsabläufen veränderten Bedingungen anpassen | ||
f) | Arbeitsergebnisse bewerten | ||
2.4 | Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2.4) | a) | Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten |
b) | Marktberichte auswerten | ||
c) | an Beispielen kaufmännische Kalkulationen erstellen | ||
d) | Betriebsmittel bestellen und bei der Abrechnung gelieferter Waren mitwirken | ||
e) | Formen des Bezuges miteinander vergleichen | ||
f) | bei Ein- und Verkaufsgesprächen mit Geschäftspartnern mitwirken | ||
g) | schriftlichen Geschäftsverkehr führen | ||
h) | Vermarktungsformen für den Betrieb einschätzen und Alternativen aufzeigen | ||
i) | Produkte für die Vermarktung, einschließlich Direktvermarktung, vorbereiten und Angebote einholen | ||
k) | Verkaufsabrechnungen prüfen | ||
l) | Marktpreisentwicklung beobachten und bewerten | ||
3. | Pflanzenproduktion (§ 4 Nr. 3) | ||
3.1 | Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit (§ 4 Nr. 3.1) | a) | Böden des Betriebes beurteilen und mit den Ergebnissen der Bodenschätzung vergleichen |
b) | anhand der Eigenschaften des Bodens Folgerungen für die Nutzungsmöglichkeiten ziehen | ||
c) | anhand der Bodenarten und des Bodenzustandes Folgerungen für die Bodenbearbeitung ziehen | ||
d) | Bodenschäden feststellen und beheben | ||
e) | boden- und kulturartenspezifische Bodenbearbeitung durchführen, insbesondere Stoppel-, Primär- und Sekundärbearbeitung | ||
3.2 | Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen (§ 4 Nr. 3.2) | a) | Saat- und Pflanzgut ausbringen |
b) | Pflanzenbestände im Ackerbau und in der Grünlandwirtschaft für die Bestandesführung und -verbesserung beurteilen | ||
c) | Pflanzenbestände umweltschonend durch bedarfs- und zeitgerechte Pflege-, Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen führen | ||
d) | Materialien für die Bestandesführung umweltgerecht lagern | ||
3.3 | Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte (§ 4 Nr. 3.3) | a) | Erntezeitpunkt unter Berücksichtigung des Reifezustandes, Verwendungszweckes und der Qualitätsanforderungen festlegen |
b) | Erntemaschinen und -geräte bedienen | ||
c) | Erntegut bergen und transportieren | ||
d) | Ernteerträge und deren Qualität beurteilen | ||
e) | Erntegut erfassen und lagern | ||
f) | bei der Vermarktung des Erntegutes mitwirken | ||
4. | Tierproduktion (§ 4 Nr. 4) | ||
4.1 | Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten (§ 4 Nr. 4.1) | a) | Tiere aufstallen, Stallklima überwachen |
b) | Futter nach Inhaltsstoffen, Aussehen, Geruch und Konsistenz beurteilen | ||
c) | Futterrationen berechnen und zusammenstellen sowie Futteraufwand feststellen | ||
d) | Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen bedienen und überwachen | ||
e) | Tiere pflegen und Hygienemaßnahmen durchführen | ||
f) | Gesundheitszustand der Tiere überwachen und Maßnahmen bei Krankheitsanzeichen einleiten | ||
g) | Zuchtziele und -verfahren beschreiben | ||
h) | Geburtshilfe durchführen | ||
i) | Jungtiere aufziehen | ||
k) | Einfluß von Fütterung, Haltung und Erbanlagen auf die Leistung beurteilen | ||
l) | Bestimmungen des Tierschutzes, insbesondere zur Tierhaltung, anwenden | ||
m) | spezielle Vorschriften bei der Tierproduktion, insbesondere das Futtermittel-, Arzneimittel- und Tierseuchengesetz sowie die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten, beachten | ||
n) | Umweltschutz bei der tierischen Produktion beachten, insbesondere organische Rückstände der tierischen Produktion wirtschaftlich und umweltgerecht verwerten sowie Abfälle und Abwässer umweltgerecht entsorgen | ||
4.2 | Nutzen von Tieren (§ 4 Nr. 4.2) | a) | Nutzungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verwertungszweckes und der Qualitätsanforderungen festlegen |
b) | Maschinen und Geräte zur Gewinnung tierischer Produkte bedienen | ||
c) | tierische Produkte lagern oder transportieren | ||
d) | Qualität tierischer Erzeugnisse beurteilen | ||
e) | bei der Vermarktung mitwirken | ||
5. | betriebliche Ergebnisse (§ 4 Nr. 5) | a) | Marktwert der Verkaufsprodukte und des innerbetrieblichen Verbrauchs ermitteln |
b) | Leistungen und Kosten in den Betriebszweigen ermitteln | ||
c) | Arbeitsaufwand in den Betriebszweigen erfassen | ||
d) | Leistungen und Kosten in den Betriebszweigen vergleichen und bewerten | ||
e) | Arbeitsaufwand in den Betriebszweigen vergleichen und bewerten | ||
f) | Möglichkeiten von Leistungs- und Kostenveränderungen aufzeigen und Auswirkungen begründen |
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