§ 51 MalerLackAusbV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064, 1546) außer Kraft.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.