MalerLackAusbV

(1) Die Gesellenprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

(2) Teil 1 findet am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres statt. Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.