Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1Allgemeines
§ 6 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte |
Unterabschnitt 2Teil 1 der Gesellenprüfung
§ 7 | Inhalt von Teil 1 |
§ 8 | Prüfungsbereiche von Teil 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen |
§ 10 | Prüfungsbereich Schuhreparatur |
Unterabschnitt 3Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Maßschuhe
§ 11 | Inhalt von Teil 2 |
§ 12 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 13 | Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen |
§ 14 | Prüfungsbereich Schuhtechnik |
§ 15 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 16 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
Unterabschnitt 4Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Schaftbau
§ 17 | Inhalt von Teil 2 |
§ 18 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 19 | Prüfungsbereich Herstellen von Schäften |
§ 20 | Prüfungsbereich Schuhtechnik |
§ 21 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 22 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
Abschnitt 3Weitere Berufsausbildung
§ 23 | Anrechnung von Ausbildungszeiten |
Abschnitt 4Schlussvorschriften
§ 24 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 25 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin |