§ 19 MaStRV

Veröffentlichungen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.