(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1071 – 1073)
Abschnitt A: Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen | - a)
Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren - b)
Ausgangszustand der Systeme analysieren, insbesondere Dokumentationen auswerten sowie Netztopologien, eingesetzte Software und technische Schnittstellen klären und dokumentieren - c)
technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Anforderungen an Netzwerke feststellen - d)
Lösungen unter Berücksichtigung von Spezifikationen, technischen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben planen und ausarbeiten, Netzwerkkomponenten auswählen, technische Unterlagen erstellen und Kosten kalkulieren - e)
die Lösung zur Vernetzung und zu Änderungen am System mit dem Kunden abstimmen
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2 | Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen | - a)
Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren, anpassen und konfigurieren und Vorgaben für eine sichere Konfiguration beachten - b)
Datenaustausch zwischen IT-Systemen und Automatisierungssystemen beachten - c)
Zugangsberechtigungen einrichten - d)
Sicherheitssysteme, insbesondere Firewall-, Verschlüsselungs- und Datensicherungssysteme, berücksichtigen - e)
Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen und übergeben und Änderungen dokumentieren
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3 | Betreiben von vernetzten Systemen | - a)
Fehlermeldungen aufnehmen, Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Datendurchsatz und Fehlerrate bewerten und Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von vernetzten Systemen einleiten - b)
Anlagenstörungen analysieren, Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen und Instandsetzungsmaßnahmen einleiten - c)
Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und Optimierungen vorschlagen - d)
Instandhaltungsprotokolle auswerten und Schwachstellen analysieren und erfassen
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Abschnitt B: Zusatzqualifikation Programmierung
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen | - a)
Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktionen analysieren - b)
Prozesse, Schnittstellen und Umgebungsbedingungen sowie Ausgangszustand der Systeme analysieren, Anforderungen an Softwaremodule feststellen und dokumentieren - c)
Änderungen der Systeme und Softwarelösungen unter Anwendung von Design-Methoden planen und abstimmen
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2 | Anpassen von Softwaremodulen | - a)
Softwaremodule anpassen und dokumentieren - b)
angepasste Softwaremodule in Systeme integrieren
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3 | Testen von Softwaremodulen im System | - a)
Testplan entsprechend dem betrieblichen Test- und Freigabeverfahren entwerfen, insbesondere Abläufe sowie Norm- und Grenzwerte von Betriebsparametern festlegen, und Testdaten generieren - b)
technische Umgebungsbedingungen simulieren - c)
Softwaremodule testen - d)
Systemtests durchführen und Komponenten im System mit den Betriebsparametern unter Umgebungsbedingungen testen - e)
Störungen analysieren und systematische Fehlersuche in Systemen durchführen - f)
Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentieren - g)
Änderungsdokumentation erstellen
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Abschnitt C: Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Entwickeln von Sicherheitsmaßnahmen | - a)
Sicherheitsanforderungen und Funktionalitäten von industriellen Kommunikationssystemen und Steuerungen analysieren - b)
Schutzbedarf bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität bewerten - c)
Gefährdungen und Risiken beurteilen - d)
Sicherheitsmaßnahmen erarbeiten und abstimmen
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2 | Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen | - a)
technische Sicherheitsmaßnahmen in Systeme integrieren - b)
IT-Nutzer und IT-Nutzerinnen über Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben informieren - c)
Dokumentation entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben erstellen
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3 | Überwachen der Sicherheitsmaßnahmen | - a)
Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfen - b)
Werkzeuge zur Systemüberwachung einsetzen - c)
Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten - d)
sicherheitsrelevante Zwischenfälle melden
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Abschnitt D: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Modellieren von Bauteilen | - a)
Bauteile durch Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD) erstellen - b)
für digitale 3D-Modelle parametrische Datensätze entwickeln - c)
Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung einhalten und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
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2 | Vorbereiten von additiver Fertigung | - a)
Verfahren zur additiven Fertigung auswählen - b)
3D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren anpassen - c)
verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen - d)
Maschine zur Herstellung einrichten
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3 | Additives Fertigen von Produkten | - a)
additive Fertigungsverfahren anwenden und Probebauteile erstellen und bewerten - b)
Prozessparameter anpassen und optimieren - c)
Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen - d)
Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren - e)
Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen und technische Dokumentationen sichern - f)
verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz einhalten
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