§ 14 MetblMstrV

Übergangsvorschrift

Die bis zum Ablauf des 31. August 2020 begonnenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften für das Metallblas- und Schlagzeuginstrumentenmacher-Handwerk zu Ende geführt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.