§ 15 MetblMstrV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Die nach § 122 Absatz 3 und 4 der Handwerksordnung für das Metallblas- und Schlagzeuginstrumentenmacher-Handwerk weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.