Anlage 2 MilchPQV
(zu § 19 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 30)

Das Gütezeichen besteht aus einem stilisierten Adler mit ovaler Umrandung,
die die Inschrift „In Deutschland geprüfte Markenbutter“ enthält.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.