§ 2 MinStG
Umfang der Besteuerung
Die Mindeststeuer umfasst den Primärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 8 bis 10, den Sekundärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 11 bis 14 sowie den nationalen Ergänzungssteuerbetrag nach den §§ 90 bis 93.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.