(Fundstelle: BGBl. I 1995, 105 - 107)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläutern - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) | - a)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - b)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen - c)
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern - d)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) | - a)
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden - b)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten - c)
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen - d)
Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachten - e)
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen - f)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
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5 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 5) | - a)
Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen - b)
Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwenden - c)
Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten - d)
Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig halten - e)
Fehler der Weißware erkennen, fehlerhafte Weißware vor der Bemalung aussortieren sowie dekorierte Ware auf richtige Dekorausführung und Sauberkeit vor und nach dem Dekorbrand kontrollieren
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
6 | Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen (§ 3 Nr. 6) | - a)
Gestaltungsprinzipien der Porzellanmalerei anwenden - b)
die verschiedenen Pinselarten nennen sowie deren Aufbau und Verwendung erläutern - c)
Bleistift-, Pinsel- und Federtechniken anwenden
| 17 | | | |
- d)
linear, flächig und räumlich darstellen - e)
Komposition und Perspektive anwenden
| 7 | 5 | | |
- f)
Schattieren - g)
Tonwerte setzen, Farbwerte abstimmen und Stofflichtigkeit herausarbeiten
| 5 | 5 | | |
- h)
Anfertigen von Farbflächen - i)
Schablonen herstellen - k)
verschiedene Abdeck- und Aussprengtechniken anwenden
| 2 | 2 | | |
7 | Graphisches Zeichnen (§ 3 Nr. 7) | - a)
verschiedene Schriftarten ausführen - b)
verschiedene Monogramme ausführen
| 3 | | | |
8 | Farben und Edelmetalle (§ 3 Nr. 8) | - a)
Farben und Edelmetallpräparate unter Verwendung von Hilfsstoffen und Malmitteln für verschiedene Dekorationstechniken aufbereiten - b)
Metalloxidfarben und Edelmetallpräparate unter Berücksichtigung verschiedener Brennvorgänge anwenden
| 3 | | | |
- c)
aufgeschmolzene Edelmetalle nacharbeiten
| | 4 | | |
9 | Kopieren von Vorlagen und Dekoren (§ 3 Nr. 9) | - a)
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Papier anfertigen
| 10 | 7 | | |
- b)
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Porzellan anfertigen
| | | 10 | 4 |
10 | Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren (§ 3 Nr. 10) | - a)
Linien-, Ränder- und Bänderdekore auf Werkstücken ausführen
| 5 | 7 | | |
- b)
Lasurdekore auftragen - c)
Werkstücke staffieren
| | 10 | 14 | |
11 | Malen von Dekoren (§ 3 Nr. 11) | - a)
reichhaltige Blumendekore malen - b)
reichhaltige Ornamente malen - c)
weitere reichhaltige Dekore malen
| | 12 | 22 | 16 |
- d)
Dekore selbständig gestalten - e)
verschiedene Scharffeuerdekorationen ausführen
| | | 6 | 6 |