§ 14 MPVerfV
Einladung zur Prüfung
Der Prüfling ist spätestens zwei Wochen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Die Einladung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- 1.
- Bezeichnung des durchführenden Meisterprüfungsausschusses sowie der dem Prüfling zugeordneten Prüfungskommission,
- 2.
- Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfungsleistung,
- 3.
- notwendige und zulässige Arbeits- und Hilfsmittel,
- 4.
- Hinweis auf § 7.
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