§ 77 MsbG
Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur
In den Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur nach § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes sind besondere Aspekte des Messstellenbetriebs aufzunehmen. Der Bericht soll Angaben enthalten
- 1.
- zur Wettbewerbssituation beim Messstellenbetrieb,
- 2.
- zur technischen Entwicklung bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
- 3.
- zum Angebot variabler Tarife,
- 4.
- zu bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität bei der energiewirtschaftlichen Datenkommunikation sowie
- 5.
- zum Angebot von Datenkommunikationsdiensten und Telekommunikationsdiensten für die Anbindung von Smart-Meter-Gateways.
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