Anlage 10 MTAPrV

(zu § 70 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4511)

Die dem Prüfungsausschuss
vorsitzende Person

Bescheinigung
über die staatliche Eignungsprüfung für

„______________________________________“
Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort

hat am ___________________ die staatliche Eignungsprüfung nach den §§ 63 ff. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen bestanden/nicht bestanden.



Ort, Datum
______________________________________(Siegel)
______________________________________
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person)
Nichtzutreffendes streichen.

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