MTAPrV
MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen 1
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.2021
FundstelleBGBl I 2021, 4467
VersionGeändert durch Art. 8 G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Ersetzt V 2124-18-1 v. 25.4.1994 I 922 (MTA-APrV)
Ersetzt V 2124-18-1 v. 25.4.1994 I 922 (MTA-APrV)
Alle Normen
- Teil 1Ausbildung
- Teil 2Staatliche Prüfung
- Abschnitt 1Allgemeines und Organisatorisches
- Abschnitt 2Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 3Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 4Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 5Abschluss des Prüfungsverfahrens
- Teil 3Erlaubnisurkunde
- Teil 4Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
- Abschnitt 1Verfahren
- Abschnitt 2Anpassungsmaßnahmen nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
- Unterabschnitt 1Eignungsprüfung
- Unterabschnitt 2Anpassungslehrgang
- Abschnitt 3Anpassungsmaßnahmen nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
- Unterabschnitt 1Kenntnisprüfung
- Unterabschnitt 2Anpassungslehrgang
- Abschnitt 4Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- Abschnitt 5Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Abschnitt 6Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
- Abschnitt 7Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
- Teil 5Übergangs- und Schlussvorschriften