Teil 1
Ausbildung
§ 1 | Inhalt der Ausbildung |
§ 2 | Gliederung der Ausbildung |
§ 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
§ 4 | Praktische Ausbildung |
§ 5 | Interprofessionelles Praktikum |
§ 6 | Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze |
§ 7 | Jahreszeugnisse |
§ 8 | Qualifikation der Praxisanleitung |
§ 9 | Praxisbegleitung |
§ 10 | Inhalt der Kooperationsvereinbarungen |
Teil 2
Staatliche Prüfung
Abschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
§ 11 | Teile der staatlichen Prüfung |
§ 12 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
§ 13 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
§ 14 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
§ 15 | Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung |
§ 16 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
§ 17 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
§ 18 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
§ 19 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
§ 20 | Nachteilsausgleich |
§ 21 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
§ 22 | Versäumnisse |
§ 23 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
§ 24 | Niederschrift |
§ 25 | Vornoten |
§ 26 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 2
Schriftlicher Teil
der staatlichen Prüfung
§ 27 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 28 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 29 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 30 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 31 | Durchführung des schriftlichen Teils |
§ 32 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
§ 33 | Bestehen des schriftlichen Teils |
§ 34 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
§ 35 | Note für den schriftlichen Teil |
Abschnitt 3
Mündlicher Teil
der staatlichen Prüfung
§ 36 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 37 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 38 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 39 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 40 | Durchführung des mündlichen Teils |
§ 41 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
§ 42 | Bestehen des mündlichen Teils |
§ 43 | Wiederholung des mündlichen Teils |
Abschnitt 4
Praktischer Teil
der staatlichen Prüfung
§ 44 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 45 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 46 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 47 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 48 | Durchführung des praktischen Teils |
§ 49 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
§ 50 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
§ 51 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
§ 52 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
§ 53 | Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz |
Abschnitt 5
Abschluss des Prüfungsverfahrens
§ 54 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
§ 55 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
§ 56 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
§ 57 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 3
Erlaubnisurkunde
§ 58 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
Teil 4
Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
Verfahren
§ 59 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 60 | Erforderliche Unterlagen |
§ 61 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 62 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen
nach
§ 50 des
MT-Berufe-GesetzesUnterabschnitt 1
Eignungsprüfung
§ 63 | Zweck der Eignungsprüfung |
§ 64 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
§ 65 | Inhalt der Eignungsprüfung |
§ 66 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
§ 67 | Durchführung der Eignungsprüfung |
§ 68 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
§ 69 | Wiederholung |
§ 70 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
§ 71 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 72 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 73 | Bescheinigung |
Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen
nach
§ 51 des
MT-Berufe-GesetzesUnterabschnitt 1
Kenntnisprüfung
§ 74 | Zweck der Kenntnisprüfung |
§ 75 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
§ 76 | Teile der Kenntnisprüfung |
§ 77 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 78 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 79 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 80 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 81 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 82 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 83 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 84 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 85 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 86 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
§ 87 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
§ 88 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
§ 89 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
§ 90 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
§ 91 | Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs |
§ 92 | Durchführung des Abschlussgesprächs |
§ 93 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
§ 94 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
§ 95 | Bescheinigung |
Abschnitt 4
Nachweise
der Zuverlässigkeit und
der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
§ 96 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
§ 97 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
§ 98 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5
Verfahren bei der
Erbringung von Dienstleistungen
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 99 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
Abschnitt 6
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach
§ 53 des
MT-Berufe-Gesetzes§ 99a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 99b | Erforderliche Unterlagen |
§ 99c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 99d | Erlaubnisurkunde |
Abschnitt 7
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
§ 99e | Erforderliche Unterlagen |
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 100 | Übergangsvorschrift |
§ 101 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
Anlage 2 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
Anlage 3 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
Anlage 4 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
Anlage 5 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
Anlage 7 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 9 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 10 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
Anlage 13 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Anlage 14 | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |