Anlage 12 MTAPrV

(zu § 88 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4513)

Die dem Prüfungsausschuss
vorsitzende Person



Bescheinigung
über die staatliche Kenntnisprüfung für

„______________________________________“


Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort

hat am ___________________ die staatliche Kenntnisprüfung nach den §§ 74 ff. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen bestanden/nicht bestanden.



Ort, Datum
______________________________________(Siegel)
______________________________________
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person)
Nichtzutreffendes streichen.

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