§ 32 MtDBwVVDV

Einführungslehrgang

(1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten der Laufbahn vertraut gemacht.

(2) Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die Grundkenntnisse vermittelt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der berufspraktischen Ausbildung erforderlich sind. Hierzu wird

1.
mathematisches und technisches Wissen und Können vertieft,
2.
in das jeweilige wehrtechnische Fachgebiet eingeführt und
3.
ein Überblick vermittelt über Aufgaben, Organisation und Abläufe in der Bundeswehr mit dem Schwerpunkt auf dem Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.