§ 33 MtDBwVVDV
Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
Im Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“ werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie mit spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften soweit vertraut gemacht, wie dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben erforderlich ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.