§ 9 NatSGSchorfhV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei
- 1.
- der Aufstellung von Bauleitplänen,
- 2.
- Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.
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