§ 9 NatSGSchorfhV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei

1.
der Aufstellung von Bauleitplänen,
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.

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