§ 27 NMV 1970
Vergütungen neben der Einzelmiete
Neben der Einzelmiete kann der Vermieter für die Überlassung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Hausgartens eine angemessene Vergütung verlangen. Das gleiche gilt für die Mitvermietung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und für laufende Leistungen zur persönlichen Betreuung und Versorgung, wenn die zuständige Stelle dies genehmigt hat.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.