Inhaltsübersicht ÖDAPrV
Abschnitt 1Allgemeines
Abschnitt 2AbschlussprüfungUnterabschnitt 1Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
Unterabschnitt 2Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3Durchführung der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 4Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 5Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 7Wiederholung der Abschlussprüfung
Abschnitt 3Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4Schlussbestimmung
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Errichten der Prüfungsausschüsse |
§ 3 | Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse |
§ 4 | Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle |
§ 5 | Zusammensetzung der Prüferdelegation |
§ 6 | Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle |
§ 7 | Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation |
§ 8 | Verschwiegenheitspflicht |
§ 9 | Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung |
§ 10 | Antragsformular |
§ 11 | Antrag auf Zulassung |
§ 12 | Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung |
§ 13 | Entscheidung über die Zulassung |
§ 14 | Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung |
§ 15 | Gliederung der Abschlussprüfung |
§ 16 | Leitung der Abschlussprüfung |
§ 17 | Prüfungsaufgaben |
§ 18 | Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem |
§ 19 | Nichtöffentlichkeit |
§ 20 | Nachteilsausgleich |
§ 21 | Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen |
§ 22 | Aufsicht |
§ 23 | Ausweispflicht und Belehrung |
§ 24 | Prüfungsprotokoll |
§ 25 | Täuschungshandlung |
§ 26 | Ordnungsverstoß |
§ 27 | Rücktritt von der Abschlussprüfung |
§ 28 | Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung |
§ 29 | Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung |
§ 30 | Bewertungsschlüssel |
§ 31 | Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen |
§ 32 | Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter |
§ 33 | Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung |
§ 34 | Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung |
§ 35 | Bekanntgabe von Bewertungen |
§ 36 | Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 37 | Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 38 | Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung |
§ 39 | Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung |
§ 40 | Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung |
§ 41 | Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung |
§ 42 | Bescheinigung über das Bestehen |
§ 43 | Prüfungszeugnis |
§ 44 | Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung |
§ 45 | Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen |
§ 46 | Termin der Wiederholung |
§ 47 | Antrag zur Wiederholung |
§ 48 | Umfang der Wiederholung |
§ 49 | Ergebnisse der Wiederholung |
§ 50 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
§ 51 | Inkrafttreten |
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