§ 38 OGErzeugerOrgDV

Muster und Formulare

Für alle Anträge und Meldungen können die Landesstellen schriftliche oder elektronische Muster bekannt geben oder schriftliche oder elektronische Formulare bereithalten. Sofern die Landesstellen Muster bekannt geben oder Formulare bereithalten, sind diese zu verwenden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.