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PassDEÜV

Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller

Informationen

Ausfertigungsdatum09.01.2007
FundstelleBGBl I 2007, 2312
VersionZuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.10.2023 I Nr. 290

Alle Normen

    § 1
    Anwendungsbereich
    § 1a
    Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
    § 1b
    Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
    § 1c
    Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
    § 1d
    Pflichten des Cloudanbieters
    § 1e
    Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
    § 1f
    Fertigung des Lichtbilds durch die Passbehörde
    § 2
    Qualitätssicherung
    § 3
    Übermittlung der Daten an den Passhersteller
    § 4
    Zertifizierung
    § 5
    Qualitätsstatistik
    § 6
    Übergangsregelungen
    Anlage 1
    Übersicht über die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
    Anlage 2
    Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
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