§ 7 PatAnwAPrV
Ausbildungsabschnitte
Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die Bewerberinnen und Bewerber in folgender Reihenfolge zu durchlaufen haben:
- 1.
- mindestens zwei Jahre und zwei Monate und höchstens drei Jahre im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens (erster Ausbildungsabschnitt),
- 2.
- zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (zweiter Ausbildungsabschnitt) und
- 3.
- sechs Monate beim Bundespatentgericht (dritter Ausbildungsabschnitt).
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