§ 8 PFAV

Formgebundene Erläuterungen

Pensionsfonds haben folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:

1.
Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Formular F.801.01,
2.
Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten gemäß Formular F.802.01,
3.
Sicherungsvermögen und restliches Vermögen gemäß Formular F.803.01,
4.
kongruente Bedeckung gemäß Formular F.804.01,
5.
Erträge aus und Aufwendungen für Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Formular F.811.01,
6.
Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitgebern sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern gemäß Formular F.820.01,
7.
Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten gemäß Formular F.830.01,
8.
Angaben über das ausländische Pensionsfondsgeschäft, gesondert für jeden anderen Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Formular F.842.01,
9.
Angaben zu dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft gemäß Formular F.850.01.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.