Teil 1
Berufliche Pflegeausbildung zur
Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Abschnitt 1
Ausbildung und Leistungsbewertung
§ 1 | Inhalt und Gliederung der Ausbildung |
§ 2 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
§ 3 | Praktische Ausbildung |
§ 4 | Praxisanleitung |
§ 5 | Praxisbegleitung |
§ 6 | Jahreszeugnisse und Leistungseinschätzungen |
§ 7 | Zwischenprüfung |
§ 8 | Kooperationsverträge |
Abschnitt 2
Bestimmungen für die staatliche Prüfung
§ 9 | Staatliche Prüfung |
§ 10 | Prüfungsausschuss |
§ 11 | Zulassung zur Prüfung |
§ 12 | Nachteilsausgleich |
§ 13 | Vornoten |
§ 14 | Schriftlicher Teil der Prüfung |
§ 15 | Mündlicher Teil der Prüfung |
§ 16 | Praktischer Teil der Prüfung |
§ 17 | Benotung |
§ 18 | Niederschrift |
§ 19 | Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Zeugnis |
§ 20 | Rücktritt von der Prüfung |
§ 21 | Versäumnisfolgen |
§ 22 | Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche |
§ 23 | Prüfungsunterlagen |
§ 24 | Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes |
Teil 2
Besondere Vorschriften
zur beruflichen Pflegeausbildung
nach Teil 5 des Pflegeberufegesetzes
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 25 | Anwendbarkeit der Vorschriften nach Teil 1 |
Abschnitt 2
Berufliche Ausbildung zur
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
§ 26 | Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung |
§ 27 | Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung |
Abschnitt 3
Berufliche Ausbildung zur
Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
§ 28 | Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung |
§ 29 | Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung |
Teil 3
Hochschulische Pflegeausbildung
§ 30 | Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung |
§ 31 | Durchführung der hochschulischen Pflegeausbildung |
§ 32 | Modulprüfungen und staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung |
§ 33 | Prüfungsausschuss |
§ 34 | Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich |
§ 35 | Schriftlicher Teil der Prüfung |
§ 36 | Mündlicher Teil der Prüfung |
§ 37 | Praktischer Teil der Prüfung |
§ 38 | Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen |
§ 39 | Bestehen und Wiederholung des staatlichen Prüfungsteils |
§ 40 | Erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Pflegeausbildung, Zeugnis |
§ 41 | Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes |
Teil 4
Sonstige Vorschriften
Abschnitt 1
Erlaubniserteilung
Abschnitt 2
Anerkennung von
ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche
Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
§ 43 | Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen |
§ 43a | Erforderliche Unterlagen |
§ 44 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 45 | Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 45a | Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes als anwendungsorientierte Parcoursprüfung |
§ 46 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 47 | Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes |
§ 48 | Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz |
§ 49 | Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz |
Abschnitt 2a
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach
§ 48a des
Pflegeberufegesetzes§ 49a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
§ 49b | Erforderliche Unterlagen |
§ 49c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
§ 49d | Erlaubnisurkunde |
Abschnitt 2b
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
§ 49e | Erforderliche Unterlagen |
Abschnitt 3
Fachkommission und Bundesinstitut für Berufsbildung
§ 50 | Aufgaben der Fachkommission |
§ 51 | Erarbeitung und Inhalte der Rahmenpläne |
§ 52 | Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne |
§ 53 | Mitgliedschaft in der Fachkommission |
§ 54 | Vorsitz, Vertretung |
§ 55 | Sachverständige, Gutachten |
§ 56 | Geschäftsordnung |
§ 57 | Aufgaben der Geschäftsstelle |
§ 58 | Sitzungen der Fachkommission |
§ 59 | Reisen und Aufwandsentschädigung |
§ 60 | Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung |
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 61 | Übergangsvorschriften |
§ 62 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 | Kompetenzen für die Zwischenprüfung nach § 7 |
Anlage 2 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 9 zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann |
Anlage 3 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 26 zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger |
Anlage 4 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger |
Anlage 5 | Kompetenzen für die Prüfung der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 32 |
Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der beruflichen Pflegeausbildung |
Anlage 7 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung |
Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung |
Anlage 9 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach § 44 |
Anlage 10 | (zu § 45 Absatz 9, § 45a Absatz 9) |
Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach § 46 |
Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung nach § 47 |
Anlage 12a | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |
Anlage 13 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anlage 14 | (weggefallen) |