PflAPrV
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe*
Informationen
Ausfertigungsdatum02.01.2018
FundstelleBGBl I 2018, 1572
VersionZuletzt geändert durch Art. 4a G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Alle Normen
- Teil 1Berufliche Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
- Abschnitt 1Ausbildung und Leistungsbewertung
- Abschnitt 2Bestimmungen für die staatliche Prüfung
- Teil 2Besondere Vorschriften zur beruflichen Pflegeausbildung nach Teil 5 des Pflegeberufegesetzes
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Berufliche Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Abschnitt 3Berufliche Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
- Teil 3Hochschulische Pflegeausbildung
- Teil 4Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 1Erlaubniserteilung
- Abschnitt 2Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
- Abschnitt 2aVerfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 48a des Pflegeberufegesetzes
- Abschnitt 2bVerfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
- Abschnitt 3Fachkommission und Bundesinstitut für Berufsbildung
- Abschnitt 4Übergangs- und Schlussvorschriften