Anlage 8 PflAPrV
(zu § 19 Absatz 2 Satz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1615;
bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)
Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildungfür
„ “
Name, Vorname |
Geburtsdatum Geburtsort |
hat am die staatliche Prüfung nach § 2 Nummer 1 des Pflegeberufegesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der |
in bestanden. Der Vertiefungseinsatz nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes wurde im Bereich _______________ durchgeführt. |
Sie/Er hat folgende Gesamtnoten der einzelnen Prüfungsteile erhalten: | |
1. im schriftlichen Teil der Prüfung | „ “ |
2. im mündlichen Teil der Prüfung | „ “ |
3. im praktischen Teil der Prüfung | „ “ |
Gesamtnote der staatlichen Prüfung | „ “ |
(auf der Grundlage der Gesamtnoten nach den Nummer 1 bis 3) | |
Ort, Datum | (Siegel) |
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.