Anlage 3 PflSchGerätV
(zu § 3 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1966)
Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte,
- 1.
- Sprühflaschen,
- 2.
- Druckspeicherspritzen,
- 3.
- Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber,
- 4.
- handbetätigte Rückenspritzgeräte,
- 5.
- motorbetriebene Rückenspritzgeräte,
- 6.
- motorbetriebene Rückensprühgeräte,
- 7.
- tragbare Granulatstreugeräte oder
- 8.
- Beizgeräte mit einer Chargengröße kleiner als 5 kg.
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