§ 7 PrKultbSaV

(1) Der Präsident vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Gegenüber dem Präsidenten wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats vertreten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.