§ 4 ProdGewStatG
Erhebungen bei Betrieben
Die Erhebungen erfassen
- A.
- bei den Baubetrieben von höchstens 15 000 Unternehmen des Bauhauptgewerbes sowie bei Baubetrieben der anderen Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger -
- I.
- monatlich
- 1.
- die tätigen Personen,
- 2.
- die Arbeitsstunden,
- 3.
- die Lohn- und Gehaltssummen,
- 4.
- den Umsatz,
- 5.
- den Auftragseingang;
- II.
- vierteljährlich
- 1.
- den Auftragsbestand,
- 2.
- (weggefallen)
- III.
- jährlichden Umsatz für das vorhergehende Jahr;
- B.
- bei den übrigen Baubetrieben - ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger -jährlich
- I.
- für einen Berichtsmonat
- 1.
- die tätigen Personen,
- 2.
- die Arbeitsstunden,
- 3.
- die Lohn- und Gehaltssummen,
- 4.
- den Umsatz;
- II.
- für das vorhergehende Jahr
- den Umsatz;
- C.
- bei ausbaugewerblichen Betrieben von Unternehmen des Ausbaugewerbes sowie der anderen Unternehmen und bei Bauträgern
- I.
- bei höchstens 14 000 Betrieben
- 1.
- vierteljährlich
- a)
- die tätigen Personen,
- b)
- die Arbeitsstunden,
- c)
- die Lohn- und Gehaltssummen,
- d)
- den Umsatz;
- 2.
- jährlichfür das vorhergehende Jahrden Umsatz;
- II.
- bei höchstens 18 000 Betrieben, die nicht nach Ziffer I erfasst werden,jährlich
- 1.
- für ein Berichtsvierteljahr
- a)
- die tätigen Personen,
- b)
- die Arbeitsstunden,
- c)
- die Lohn- und Gehaltssummen,
- d)
- den Umsatz;
- 2.
- für das vorhergehende Jahrden Umsatz.
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