§ 1 ProstStatV
Umfang der Erhebungen
Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:
- 1.
- die Prostitutionstätigkeit,
- 2.
- das Prostitutionsgewerbe,
- 3.
- Prostitutionsfahrzeuge und
- 4.
- Prostitutionsveranstaltungen.
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