§ 2 ProstStatV
Erhebungsmerkmale für die Statistik über die Prostitutionstätigkeit
Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 1 sind für jeden Vorgang:
- 1.
- die Ausstellung, die Verlängerung und die Ablehnung einer Anmeldebescheinigung,
- 2.
- das Geburtsjahr der anmeldepflichtigen Person,
- 3.
- die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist,
- 4.
- der Sitz der auskunftspflichtigen Behörde nach § 8 Absatz 1 Satz 2,
- 5.
- die Staatsangehörigkeit der anmeldepflichtigen Person; soweit die anmeldepflichtige Person außer der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit zu erfassen,
- 6.
- die Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung oder der Verlängerung der Anmeldebescheinigung in Jahren und
- 7.
- die Anmeldung der Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind.
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