§ 59 PrüfbV
Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
Das Zinsergebnis ist jeweils im Vergleich zum Vorjahr darzustellen und wie folgt aufzugliedern:
- 1.
- kollektive Marge und kollektives Zinsergebnis durch eine Gegenüberstellung der für die Refinanzierung von Bauspardarlehen entstandenen Zinsaufwendungen für Bauspareinlagen und der Zinserträge aus Bauspardarlehen,
- 2.
- Marge und Zinsergebnis aus der Zwischenanlage der freien Kollektivmittel,
- 3.
- Marge und Zinsergebnis aus dem über Fremdmittel ohne Bauspareinlagen refinanzierten Teil des Vor- und Zwischenfinanzierungsgeschäfts beziehungsweise aus den sonstigen Baudarlehen bei nennenswertem Umfang,
- 4.
- verbleibendes Zinsergebnis aus Eigenmitteln und unverzinslichen Passiva (Residualgröße).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.