PrüfbV
Prüfungsberichtsverordnung
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
Informationen
Ausfertigungsdatum11.01.2015
FundstelleBGBl I 2015, 930
VersionZuletzt geändert durch Art. 28 G v. 3.6.2021 I 1568
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Angaben zum Institut
- Abschnitt 3Aufsichtliche Vorgaben
- Unterabschnitt 1Risikomanagement und Geschäftsorganisation
- Unterabschnitt 2Handelsbuch
- Unterabschnitt 3Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
- Unterabschnitt 4Offenlegung
- Unterabschnitt 5Anzeigewesen
- Unterabschnitt 6Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
- Unterabschnitt 7Gruppenangehörige Institute
- Abschnitt 4Angaben zum Kreditgeschäft
- Abschnitt 5Abschlussorientierte Berichterstattung
- Unterabschnitt 1Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
- Unterabschnitt 2Erläuterungen zur Rechnungslegung
- Abschnitt 6Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
- Abschnitt 7Sondergeschäfte
- Unterabschnitt 1Pfandbriefgeschäft
- Unterabschnitt 2Bausparkassengeschäft
- Unterabschnitt 3Finanzdienstleistungsinstitute
- Unterabschnitt 4Factoring
- Unterabschnitt 5Leasing
- Unterabschnitt 6Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
- Unterabschnitt 7Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
- Abschnitt 8Datenübersicht
- Abschnitt 9Schlussvorschriften