Anlage 4 PrüfbV
(zu § 70)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Institut:
Laufende Nummer | Auslagerungsunternehmen inklusive Adresse | KN-Ident-Nr. | Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse | Status (geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am) | Datum der Auslagerung | Bemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.