Anlage 1 PrüfbV

(zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 948 - 952)


Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
 1.Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)

300
 2.Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1)

428
 3.Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001
(2)Daten zur Vermögenslage
 1.Bestand Reserven nach § 340f HGB
a)nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach
§ 340f HGB

002
b)aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB
400
 2.Reserven nach § 26a KWG i. d. F. vom 11. Juli 1985401
 3.Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
a)Bruttobetrag der Kursreserven301
b)Nettobetrag der Kursreserven302
 4.Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
a)Bruttobetrag der Kursreserven303
b)Nettobetrag der Kursreserven1)304
 5.Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen

305
 6.Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
306
 7.Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d. F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden)


005
 8.Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche
402
(3)Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung
 1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten
022
250Stk.Stk.
 2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten
023
251Stk.Stk.
 3.Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
a)Zusagen024
b)Inanspruchnahme025
(4)Daten zur Ertragslage
 1.Zinsergebnis
a)Zinserträge029
b)Zinsaufwendungen030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
d)Zinsergebnis032
 2.Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen403
 3.Provisionsergebnis
a)Provisionserträge313
b)Provisionsaufwendungen314
c)Provisionsergebnis033
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind:
 4.Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB
a)aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands034
b)aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen035
c)aus Geschäften mit Derivaten036
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen anzugeben:
 4.Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands
a)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands
315
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands316
c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen317
d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen318
e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten319
f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten320
 5.Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft037
 6.Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand038
b)andere Verwaltungsaufwendungen039
 7.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
a)Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen
und Rückstellungen im Kreditgeschäft

040
b)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041
c)Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042
d)Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
043
e)Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen

044
f)andere sonstige und außerordentliche Erträge045
g)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen

046
h)andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen047
 8.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048
 9.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
10.Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB
050
11.Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB
051
12.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052
13.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053
14.Verlustvortrag aus dem Vorjahr054
15.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055
16.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056
17.Entnahmen aus Genussrechtskapital057
18.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058
(5)Daten zum Kreditgeschäft
 1.Höhe des Kreditvolumens073
 2.Darunter: Kredite an Nichtbanken074
 3.Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
a)in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen
407
b)Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)408
ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit
425
c)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwertberichtigung – EWB)
409
ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite410
d)Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB
411
da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen412
db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite
413
e)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen414
 4.Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten Krediten
a)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde)
415
b)bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite416
c)einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB
417
d)Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite
418
e)bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite
419
f)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen420
 5.Geprüftes Bruttokreditvolumen10)421
 6.Darunter: Kredite an Nichtbanken422
 7.Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen
423
 8.Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen080
 9.Einzelwertberichtigungen
a)Bestand in der Vorjahresbilanz332
b)Verbrauch333
c)Auflösung334
d)Bildung335
e)neuer Stand336
10.Rückstellungen im Kreditgeschäft
a)Bestand in der Vorjahresbilanz337
b)Verbrauch338
c)Auflösung339
d)Bildung340
e)neuer Stand341
11.Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung
086
12.Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und
Gebäude

087
13.Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigt
a)des geprüften Einzelinstituts426
349Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe427
351Stk.Stk.
14.Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR352
(6)Bilanzunwirksame Ansprüche
 1.Bare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr091
b)Bestand am Jahresende092
 2.Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr20)093
b)Bestand am Jahresende094
(7)Ergänzende Angaben
 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096
 2.Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
106
 3.Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
107
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6)
108
 4.Leasinggeschäft
a)Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände109
b)im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände

110
c)im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasinggeschäften
111
 5.Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112
b)nachrangige Forderungen an Kunden113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114
 6.Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredV
a)andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate354
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr355
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre356
dd) mehr als fünf Jahre357
b)Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate358
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr359
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre360
dd) mehr als fünf Jahre361
c)Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate362
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr363
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre364
dd) mehr als fünf Jahre365
d)Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 a) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate366
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr367
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre368
dd) mehr als fünf Jahre369
e)andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate370
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr371
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre372
dd) mehr als fünf Jahre373
f)andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate374
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr375
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre376
dd) mehr als fünf Jahre377
g)im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378
h)im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

379
i)im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nr. 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

380
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 oder 4 fallen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nr. 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nr. 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1 b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1 a (Pos. 002) auszuweisen.Kredite, für die anstelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nr. 8 anzugeben.Bedeutende Beteiligungen nach Artikel 89 Absatz 1 oder 2 CRR einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe (a) fallen.Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach Artikel 11 Absatz 2 i. V. m. Artikel 89 CRR eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).

Fußnote(n):

(+++ Anlage 1 Tabelle Position 7 Nr. 1: Zur Anwendung vgl. § 71 Abs. 4 +++)
Anlage 1 Tabelle Position 7 Nr. 6 Buchst. a Eingangssatz Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "enthaltenenen" durch "enthaltenen" ersetzt

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