§ 6 PsychPbG
Höhe der Vergütung
Der beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aus der Staatskasse für eine psychosoziale Prozessbegleitung eine Vergütung
- 1.
- im Vorverfahren in Höhe von 520 Euro,
- 2.
- im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug in Höhe von 370 Euro,
- 3.
- nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von 210 Euro.
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