§ 17 PsychThApprO
Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung
(1) Das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung dient dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheiten und von deren psychotherapeutischer Behandlung. Die studierenden Personen sind zu befähigen,
- 1.
- wesentliche Qualitätskriterien wissenschaftlicher Studien im psychotherapeutischen Kontext bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Darstellung von wissenschaftlichen Studien zu benennen und bei einer eigenen Studiengestaltung umzusetzen sowie
- 2.
- bei der Gestaltung von eigenen wissenschaftlichen Studien Maßnahmen zu berücksichtigen, die dem Erwerb von psychotherapeutischen Kompetenzen bei teilnehmenden Studientherapeutinnen und Studientherapeuten dienen und zur Qualitätssicherung des Therapeutenverhaltens in Therapiestudien beitragen.
(2) Für das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung sind mindestens 5 ECTS-Punkte zu vergeben.
(3) Das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung findet in Forschungseinrichtungen der Hochschule oder an Hochschulambulanzen statt.
(4) Das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung wird unter Anleitung und in Kleingruppen durchgeführt. Die Durchführung erfolgt im Block oder studienbegleitend.
(5) Während des forschungsorientierten Praktikums II – Psychotherapieforschung haben die studierenden Personen auch aktiv an exemplarischen wissenschaftlichen Untersuchungen teilzunehmen sowie an deren Planung und Durchführung mitzuarbeiten.
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